BERUFSUNFÄHIGKEIT

Sichern Sie Ihren Lebensstandard: Mit einer passenden
Einkommenssicherung müssen Sie sich keine Sorgen um Ihre
finanzielle Existenz machen.


SICHERN SIE IHRE FINANZIELLE EXISTENZ IM FALLE EINER BERUFSUNFÄHIGKEIT


Ihre Arbeitskraft ist Ihr Vermögen. Im Vergleich zu materiellen Vermögenswerten ist die Arbeitskraft über Jahrzehnte hinweg Ihr wertvollster Besitz. Doch was passiert, wenn Sie Ihre Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können? Die finanziellen Folgen wiegen schwer.

Mit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung sichern Sie Ihre Arbeitskraft und somit Ihr Einkommen ab, das im Ernstfall Ihren gewohnten Lebensstandard sichert.


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VORSORGE BEGINNT SCHON IN DEN KINDERSCHUHEN


Bereits in jungen Jahren gibt es viele Situationen, in denen eine gewisse Gefahr für ernsthafte Verletzungen besteht – etwa beim Herumtoben mit Freunden, beim Sport im Verein oder auf dem Weg zu anderen Freizeitaktivitäten. Daher gilt, je früher die Arbeitskraftabsicherung erfolgt, desto besser.



IHRE FRAGEN
UNSERE ANTWORTEN


WER BRAUCHT EINE BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG?

Jeder, der von seiner Arbeitskraft lebt, sollte diese absichern. Unabhängig von Beruf oder Alter wird statistisch gesehen jeder vierte Deutsche im Laufe seines Lebens vorübergehend berufsunfähig.

  • berufstätige Menschen
  • Schüler
  • Auszubildende
  • Hausfrauen / Hausmänner
  • Studenten

AB WANN SOLLTE ICH MEINE ARBEITSKRAFT ABSICHERN?

Je früher, desto besser. Gerade in jungen Jahren wiegt der Verlust der Arbeitskraft schwer, z.B. aufgrund fehlender Vermögenswerte, die sich meist erst mit dem Alter etablieren. Zudem ist eine frühe Absicherung ratsam, da sich die Beitragshöhe unter anderem nach dem Gesundheitszustand und dem Alter richtet.

WANN LEISTET EINE PRIVATE BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG?

Mit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung erhält die versicherte Person einen Ausgleich, wenn sie voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihre Arbeit auszuüben. Liegt eine ärztlich nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit vor, zahlt die Versicherung in der Regel eine monatliche Rente, sofern die versicherte Person ihrer aktuellen Tätigkeit zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann. Diese muss jedoch von Fall zu Fall geprüft werden.


Weitere Absicherungsarten sind z.B.:
– Erwerbsunfähigkeitsversicherung
– Grundfähigkeitsversicherung
– Dread Disease
– Unfall­ver­si­che­rung

WIE WIRD DER VERSICHERUNGSBEITRAG ERMITTELT?

Die Beitragshöhe ist grundsätzlich individuell. Berechnungsgrundlage der Beitragshöhe bilden Faktoren, wie Leistungsumfang, Alter, Gesundheitszustand, Laufzeit und der ausgeübte Beruf. Eins ist jedoch sicher, je jünger und gesünder die versicherte Person, desto niedriger ist die Beitragshöhe.


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VERSICHERUNGSFÄLLE
AUS DEM LEBEN


Sigrid K., Verwaltungsangestellte

Sigrid K., Verwaltungsangestellte

Erst sind es nur Konzentrationsschwierigkeiten, doch dann kann Sigrid K. nicht mehr an ihrem PC arbeiten. Nach eingehenden Untersuchungen stellen die Ärzte Multiple Sklerose fest. Aufgrund ambulanter und stationärer Behandlungen kann Sigrid mindestens ein halbes Jahr nicht in ihrer Tätigkeit als Verwaltungsangestellte arbeiten. Dank ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt sie eine monatliche BU-Rente von 1.300 Euro.*

Leon O., Auszubildender

Leon O., Auszubildender

Leon O. erleidet während einer Motorradtour einen komplizierten Bruch. Schnell ist klar, dass er seinen körperlich anstrengenden Ausbildungsberuf in einem Sanitärfachbetrieb nicht mehr ausüben kann. Glücklicherweise ist Leon abgesichert. Er bekommt während der Genesung und der Umschulung zum Bürokaufmann 1.000 Euro BU-Rente.*


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